Pressemitteilung LRA 09.01.2021 zum Impfprozess.
Seit 27. Dezember sind zwei mobile Impfteams im Landkreis Kronach unterwegs, um besonders gefährdete Bewohnerinnen und Bewohner der Alten- und Pflegeheime sowie im medizinischen Bereich tätiges Personal gegen das Corona-Virus zu impfen. Für den ärztlichen Leiter des Kronacher Impfzentrums, Hubertus Franz, sowie Koordinator Ralf Schmidt ist damit ein erster wichtiger Schritt im Kampf gegen die Pandemie erfolgt. Im Interview blicken sie auf die ersten Impfaktionen zurück und geben einen Ausblick auf die weiteren Planungen.
Wie viele Menschen konnten bislang geimpft werden?
Ralf Schmidt: Wir befinden uns aktuell in einer Phase, in der wir rund 75 bis 80 Prozent aller Personen in den eingangs erwähnten Einrichtungen geimpft haben. Bis Anfang kommender Woche werden dies rund 1100 Personen sein.
Warum wurde gerade in diesen Einrichtungen mit dem Impfen begonnen?
Ralf Schmidt: Es ist wichtig, zuerst die Bevölkerungsgruppen zu impfen, für die es am notwendigsten ist. Dazu zählen eben auch die Seniorinnen und Senioren in Alten- und Pflegeheimen sowie allgemein Personen, die am Patienten arbeiten. Wenn Personal im Bereich der Pflege bzw. der Betreuung wegbricht, kann eine riesige Versorgungslücke entstehen. Das wollen wir vermeiden.
Es gab ja die Situation in einer Einrichtung, dass sich Menschen mit dem Corona-Virus infiziert haben, obwohl sie bereits die erste Impfung erhalten haben. Wie kommt das?
Hubertus Franz: Laut Robert-Koch-Institut entwickelt der Impfstoff nach Verabreichung der ersten Dosis innerhalb von sieben bis 14 Tagen eine Wirksamkeit von 50 bis 80 Prozent. Experten gehen davon aus, dass dadurch eine relevante Anzahl an Fällen und auch an Todesfällen verhindert bzw. schwere Krankheitsverläufe abgemildert werden. Vor diesem Hintergrund ist also davon auszugehen, dass wir durch die erste Impfreihe ein größeres Ausbruchsgeschehen in der genannten Einrichtung bei uns im Landkreis vermeiden konnten. Die bislang vorliegenden Daten geben im Übrigen keinen Hinweis darauf, dass die Impfung nach bereits unbemerkt durchgemachter Infektion eine Gefährdung darstellt
Wann ist der Impfprozess an einer Person abgeschlossen?
Hubertus Franz: Abgeschlossen ist der Impfprozess erst nach Verabreichung der zweiten Impfdosis, die 21 Tage nach der ersten erfolgen soll. Der ausreichende Impfschutz beginnt sieben Tage nach der zweiten Impfung. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand sind dann 95 von 100 geimpfte Personen vor einer Erkrankung geschützt.
Wie sehen die weiteren Planungen aus?
Ralf Schmidt: Wir gehen davon aus, dass wir in den Einrichtungen bereits ab dem 16. Januar mit der Folgeimpfung, also mit der Verabreichung der zweiten Impfdosis, beginnen können. Im Anschluss wird der Schwerpunkt unserer Arbeit auf dem Impfbetrieb im Impfzentrum liegen.
Warum wurde das Impfzentrum bislang noch nicht für die Bevölkerung geöffnet?
Ralf Schmidt: Sicherlich hätten wir bereits vereinzelt Termine vergeben, aber der Schwerpunkt liegt momentan einfach auf den bereits erwähnten Personengruppen in den Einrichtungen. Wenn wir das Impfzentrum für die Bevölkerung öffnen, dann wollen wir das zunächst schwerpunktmäßig für alle über 80-Jährigen tun, um auch nicht in der Lage sein zu müssen, einzelne Personen abweisen zu müssen, weil vielleicht gerade nicht ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht.
Apropos Impfstoff: Wie sieht es mit der Versorgung aus?
Ralf Schmidt: Wir stellen Impfpläne auf, auf deren Basis wir eine Impfstoff-Bestellung an die Regierung abgeben. Uns sind ab der kommenden Woche fest zwei Lieferungen pro Woche zugesagt, was die Planungssicherheit erhöht und natürlich den Impfprozess weiter vorantreiben wird.
Sie sprechen den Impfprozess an. Wie sieht es mit den Sicherheitsmaßnahmen aus?
Hubertus Franz: Das Qualitätsniveau und die Hygienemaßnahmen sind extrem hoch. Vor jedem Einsatz unterziehen sich die Mitglieder der Impfteams einem Antigen-Schnelltest. Darüber hinaus gibt es konkrete Verfahrensanordnungen, die detailliert dokumentiert werden müssen. Demnach erhalten alle im Impfprozess handelnden Personen in den jeweiligen Tätigkeitsbereichen eine Unterweisung, so dass der komplette Impfprozess einem hohen Maß an Sicherheit unterliegt.
Ab wann können Termine im Impfzentrum vereinbart werden?
Ralf Schmidt: Eine entsprechende Plattform zur Online-Terminvergabe wird zeitnah zur Verfügung stehen. Natürlich wird auch eine Hotline freigeschaltet, über die telefonisch Termine vereinbart werden können. Wer diesen Weg wählt und zu den in dieser Phase impfberechtigten Personen zählt, wird dann auch einen Termin erhalten. Eine entsprechende Information über den Startzeitpunkt wird über die Medien sowie über die Kommunen erfolgen.
Für den ärztlichen Leiter Hubertus Franz war es eine Selbstverständlichkeit, sich selbst impfen zu lassen und damit als gutes Beispiel im Kampf gegen die Corona-Pandemie voranzugehen.
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