Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir möchten Sie auf den „Mikrozensus 2024“ in Bayern hinweisen. Von Januar bis Dezember wird etwa ein Prozent der Bevölkerung stellvertretend für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Freistaats befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen zu Themen wie Haushalt, Familie, Bildung, Beruf und Lebensunterhalt besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.
Weitere Informationen können der Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik oder unter folgendem Link: https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2024/pm022/index.html entnommen werden
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