FFP2-Masken für pflegende Angehörige und Bedürftige.
Ab Donnerstag, den 21.01.2021 werden FFP2-Masken sowohl für pflegende Angehörige als auch für Bedürftige im Rathaus der Gemeinde Wilhelmsthal (Wöhrleite 1,
96352 Wilhelmsthal) zu den üblichen Öffnungszeiten verteilt.

Anspruchsvoraussetzungen:
Schutzmasken für pflegende Angehörige:

• Für die Hauptpflegeperson werden jeweils drei Schutzmasken ausgegeben.
• Die Ausgabe erfolgt nur nach Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen als Nachweis der Bezugsberechtigung.
• Die Masken sind in der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung der pflegebedürftigen Person abzuholen.

Schutzmasken für Bedürftige:
• Für Personen ab 15 Jahren, die bedürftig sind, werden zunächst fünf Schutzmasken zur Verfügung gestellt.
• Bedürftig sind grundsätzlich die Empfänger von Grundsicherungsleistungen
(Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt)
sowie Obdachlose und Nutzer von Tafeln.
• Die Ausgabe erfolgt nur nach Vorlage eines Schreibens (z. B. Grundsicherungsbescheid etc.), aus dem die Bedürftigkeit zweifelsfrei hervorgeht.
• Die Masken sind nach dem Wohnortprinzip in der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung abzuholen