Online-Antrag:
Sie können den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen auch online stellen. Verwenden Sie hierfür den Antrag unter www.wilhelmsthal.de oder den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Hier klicken um Antrag aufzurufen
Die Briefwahlunterlagen kommen per Post zu Ihnen.
Den Antrag auf Erteilung des Wahlscheins (Briefwahlantrag) können Sie bis zum 04.06.2024, 24:00 Uhr, online stellen. Ab diesem Zeitpunkt ist die Beantragung und Aushändigung der Briefwahlunterlagen nur noch persönlich oder durch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht im Rathaus möglich.
Wichtiger Hinweis:
Mit der Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen wird im Wählerverzeichnis die Ausstellung des Wahlscheins vermerkt. Dieser Vermerk hat zur Folge, dass Sie ohne Wahlschein weder in einem Wahllokal noch per Briefwahl wählen können. Gehen Ihnen die beantragten Wahlunterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zu, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihr Wahlamt.
Sie haben dann nur noch bis spätestens Samstag, 08.06.2024, 12:00 Uhr, die Möglichkeit, einen neuen Wahlschein bei Ihrem Wahlamt zu beantragen.
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