Bekanntmachung
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan
„Solarpark Wilhelmsthal I“, Gemarkung Steinberg, Gemeinde Wilhelmsthal
sowie
8. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Wilhelmsthal
hier: Bekanntmachung der Beschlüsse zum Bauleitplanverfahren und Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Wilhelmsthal hat in seiner Sitzung am 16.11.2021 die 8. Änderung des wirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Wilhelmstahl sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan Sondergebiet „Solarpark Wilhelmsthal I“, Gemarkung Steinberg beschlossen. Bisher war der überplante Bereich als Fläche für die Landwirtschaft berücksichtigt. Der Geltungsbereich der Bauleitplanung beinhaltet folgende Grundstücke:
Die zu überplanenden Grundstücke liegen in der Gemeinde Wilhelmsthal auf der Gemarkung Steinberg und tragen folgende Flurnummern:
959. 966, 967, 968, 969, 970, 971, 972
Der überplante Bereich liegt innerhalb bestehender landwirtschaftlicher Flächen mit einer Größe von gesamt 93.542,54m². Im Bebauungsplan sollen Regelungen getroffen werden, die auch die Zulässigkeit, den Standort und die Größe von Solaranlagen festlegen.
In der Zeit vom 02.12.2021 bis 07.01.2022 erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, in der Zeit vom 02.12.2021 bis 07.01.2022 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden. Über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen wurde in der Gemeinderatssitzung am 17.02.2022 Beschluss gefasst. In der gleichen Sitzung wurde der Planentwurf gebilligt. Der gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf in der Fassung vom 11.01.2022 umfasst Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) von Grundstücken vorgenannter Flur-Nummern.
Im Bebauungsplan sollen Regelungen getroffen werden, die auch die Zulässigkeit, den Standort und die Größe von Solaranlagen festlegen.
Die überarbeiteten Entwurfsplanungen zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Datum vom 04.05.2023 samt Entwurf der Begründung wurden vom Ingenieurbüro IBW, Schillerstraße 33, 95346 Stadtsteinach erstellt.
Diese Unterlagen zur Bauleitplanung liegen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom
12.06.2023 bis 27.06.2023
im Rathaus der Gemeinde Wilhelmsthal, Zimmer 004, während der üblichen Dienstzeiten aus. Diese sind wie folgt:
Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr
Dienstag: 16.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag: 16.00 – 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 – 13.00 Uhr
Ansprechpartner zur Terminvereinbarung:
Hr. Kotschenreuther, Tel: 09260-990917
Hr. Schneider, Tel: 09260-990914
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.05.2023 beschlossen, gem. § 4a Abs. 3 BauGB die nochmalige Auslage der Planunterlagen aufgrund Änderung oder Ergänzung der Unterlagen durchzuführen. Wird der Entwurf des Bauleitplans nach dem Verfahren nach § 3 Absatz 2 oder § 4 Absatz 2 geändert oder ergänzt, ist er erneut auszulegen und sind die Stellungnahmen erneut einzuholen. Dabei kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können; hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 hinzuweisen. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme kann angemessen verkürzt werden. Werden durch die Änderung oder Ergänzung des Entwurfs des Bauleitplans die Grundzüge der Planung nicht berührt, kann die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt werden.
Nach § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in Verbindung mit S 3 Abs. 1 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die 8. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch Veröffentlichung im Internet unter der Internet-Adresse der Gemeinde Wilhelmsthal unter: www.wilhelmsthal.de/neuigkeiten
ausgelegt. Die Öffentlichkeit kann sich dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich in innerhalb der o.g. Frist äußern. Ferner sind zusätzliche die naturschutzrelevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung ebenfalls ersichtlich.
Anregungen, Vorschläge und Einwendungen zur Planung können während dieser Frist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Wilhelmsthal abgegeben werden. Für Auskünfte steht während der allgemeinen Dienstzeit das Bauamt der Gemeinde Wilhelmsthal unter 09260-990916 Verfügung.
Wird eine öffentliche Erörterung über Ziele und Zweck der Planung von einer größeren
Anzahl von Bürgern gewünscht, wird der Termin für die öffentliche Veranstaltung in gleicher Weise durch den Anschlag an den Amtstafeln und im Amtsblatt bekannt gemacht.
Gemeinde Wilhelmsthal, den 15.05.2023
gez.
Susanne Grebner
1. Bürgermeisterin
Anlagen:
Begründung mit Umweltbericht Flächennutzungsplan und Landschaftsplan
Entwurf Änderung Flächennutzungsplan und Landschaftsplan
Umweltrelevante Stellungnahmen
Abwägung §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf vom 11.01.2022
Blendgutachten Photovoltaikanlagen Wilhelmsthal
Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren
Neueste Kommentare