Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Ende Januar wird Ihnen die Wahlbenachrichtigung zur Bundestagswahl am 23.02.2025 zugesandt.
Sobald Sie die Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie Briefwahlunterlagen beantragen.
Jedoch erst wenn die Stimmzettel vorliegen, kann der Versand oder die Abholung der Briefwahlunterlagen erfolgen.
Aufgrund der verkürzten wahlrechtlichen Fristen der vorgezogenen Neuwahl ist davon auszugehen, dass uns die Stimmzettel für die Briefwahl erst 14 Tage vor der Wahl zur Verfügung stehen werden und dann erst die Briefwahl anlaufen kann.
Online-Antrag:
Sie können den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen ganz bequem online stellen. Verwenden Sie hierfür direkt den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder stellen Sie den Antrag auf der Homepage der Gemeinde Wilhelmsthal unter folgendem Link: hier klicken
Der Online-Antrag ist bis 17.02.2025 möglich. Die Briefwahlunterlagen kommen per Post zu Ihnen, sobald uns die Stimmzettel vorliegen.
Die letzte Woche vor der Wahl ab Dienstag, den 18.02.2025 bis Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr, ist die Beantragung und Aushändigung der Briefwahlunterlagen nur noch persönlich oder durch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht im Rathaus möglich.
Schriftliche Antragstellung:
Wir bitten Sie, den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines, der sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet, ausgefüllt und unterschrieben in den Briefkasten der Gemeinde Wilhelmsthal einzuwerfen.
Die eingehenden Anträge werden, sobald uns die Stimmzettel vorliegen, bearbeitet und die Briefwahlunterlagen an Sie versandt.
Um die zuverlässige Zustellung der Briefwahlunterlagen per Post zu gewährleisten, bitten wir Sie,
nur bis spätestens Freitag, 14.02.2025 den Antrag in den Briefkasten einzuwerfen!
Die letzte Woche vor der Wahl ab Montag, den 17.02.2025 bis Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr, ist die Beantragung und Aushändigung der Briefwahlunterlagen nur noch persönlich oder durch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht im Rathaus möglich.
Wichtiger Hinweis:
Mit der Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen wird im Wählerverzeichnis die Ausstellung des Wahlscheins vermerkt. Dieser Vermerk hat zur Folge, dass Sie ohne Wahlschein weder in einem Wahllokal noch per Briefwahl wählen können. Gehen Ihnen die beantragten Wahlunterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zu, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihr Wahlamt.
Sie haben dann nur noch bis spätestens Samstag, 22.02.2025, 12:00 Uhr, die Möglichkeit, einen neuen Wahlschein bei Ihrem Wahlamt zu beantragen.
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