2020-03-23 Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung zur Notbetreuung von Kindern

Der Kreis der zur Notbetreuung Berechtigten wurde mit Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung vom 21. März 2020 ausgeweitet: In der Gesundheitsversorgung und der Pflege kann es aufgrund der aktuellen Krisensituation und der in diesem Rahmen ergriffenen Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung zu einem steigenden Personalbedarf kommen. In diesen beiden Bereichen besteht daher ab Montag, dem 23. März 2020 die Berechtigung zur Notbetreuung schon dann, wenn nur ein Elternteil in einem der abschließend genannten Bereiche der kritischen Infrastruktur tätig ist.

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